Grundausbildung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Yogaschule Kleinmachnow – Ausbildungsinstitut & Studio
Ausbildung zur/zum Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga
480 Zeitstunden | 16 ECTS | Dauer: 3 Jahre
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für die Ausbildung zur/zum Yogalehrer*in im
Klassischen Hatha Yoga an der Yogaschule Kleinmachnow.
(2) Die Ausbildung orientiert sich an den Rahmenrichtlinien des BDY sowie an den Anforderungen
des Leitfadens Prävention der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP).
§ 2 Ziel der Ausbildung
(1) Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zur eigenständigen Planung, Durchführung und
Reflexion von Yogaunterricht im Klassischen Hatha Yoga im Kontext von Gesundheitsförderung,
Prävention und Persönlichkeitsentwicklung.
(2) Die Ausbildung befähigt insbesondere zur Anleitung von Yoga im Gruppen- und Einzelunterricht
sowie – bei entsprechender Grundqualifikation – zur Durchführung von Präventionskursen nach dem
Leitfaden Prävention.
§ 3 Ausbildungsprofil
Die Absolvent*innen erwerben Kompetenzen in:
• Vermittlung von Asana, Pranayama, Meditation und Entspannung
• Didaktik und Methodik des Yogaunterrichts
• zielgruppenorientierter Unterrichtsgestaltung
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Yogaphilosophie und Ethik
• Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung
§ 4 Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
• Mindestalter: 20 Jahre
• mindestens 2 Jahre regelmäßige Yogapraxis unter Anleitung (oder eine ebensolange Praxis
einer anderen psycho-spirituellen, entspannenden Körperpraxis)
• körperlich und psychisch guter Allgemeingesundheitszustand
• persönliches Aufnahmegespräch
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Ausbildung zum/zur Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga
1§ 5 Ausbildungsumfang und Organisationsform
(1) Die Ausbildung vermittelt alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für das eigenständige
Unterrichten von Yoga.
(2) Die Gesamtausbildung umfasst 480 Zeitstunden (16 ECTS) über 2,5–3 Jahre und wird in der Regel
an 27 Wochenenden durchgeführt.
(3) Sie besteht aus zwei Ausbildungsteilen:
• Grundausbildung: 10 Wochenend-Module (180 Stunden, 12–14 Monate), vermittelt die
wesentlichen Inhalte der Praxis, Didaktik und Methodik; Abschluss mit Prüfung und
Zertifikat.
• Vertiefungsausbildung: 17 Wochenend-Module (300 Stunden, 18–22 Monate), erweitert
Kenntnisse in Ausrichtung, Anatomie, medizinischen Grundlagen, wissenschaftlicher
Forschung und Praxis; dient der ZPP-Anerkennung und befähigt zur Leitung von
Präventionskursen.
(4) Grund- und Vertiefungsausbildung erfüllen die Mindestanforderungen der ZPP hinsichtlich Zeit,
Dozentenqualifikation und Fachinhalten.
(5) Versäumte Einheiten sind durch geeignete Nachhol- oder Ersatzleistungen zu kompensieren.
§ 6 Ausbildungsstruktur und Inhalte
(1) Die Ausbildungsinhalte sind den Kompetenzbereichen der ZPP systematisch zugeordnet.
(2) Der Stundenumfang je Kompetenzbereich sowie die Zuordnung von Theorie und Praxis werden
im Curriculum und in der ZPP-Erreichungsmatrix (Anlagen 1 und 2) verbindlich festgelegt.
(3) Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Bereiche:
• fachpraktische Kompetenz (Asana, Pranayama, Meditation, Entspannung, Selbsterfahrung)
• Pädagogik, Didaktik und Methodik
• Psychologie, Stressmanagement und Gesundheitsförderung
• medizinische und naturwissenschaftliche Grundlagen
• Geschichte, Philosophie und Quellentexte des Yoga
• Berufskunde und Prävention
§ 7 Lehr- und Lernformen
Die Ausbildung erfolgt in Form von Präsenzunterricht, Praxisanleitung, Selbsterfahrung,
Gruppenarbeit, Lehrproben und Reflexionsformaten.
§ 8 Dozent*innen
(1) Für alle Fachbereiche gelten verbindliche Mindestqualifikationen entsprechend
Ausbildungsbereich, Lehrerfahrung, beruflicher bzw. akademischer Fachqualifikation sowie
mehrjähriger eigener Yoga- und Meditationspraxis.
(2) Die konkreten Qualifikationsprofile des Lehrteams sind in Anlage 3 aufgeführt.
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Ausbildung zum/zur Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga
2§ 9 Prüfungsordnung
9.1 Zulassung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
• die erforderlichen Vorstellstunden (Lehrproben) nachgewiesen hat und
• mindestens 85 % der Präsenzstunden besucht hat
9.2 Prüfungsbestandteile
(1) Die Abschlussprüfung besteht aus:
1. einer praktischen Prüfungslehrprobe
2. einem Kurzvortrag zu einem Ausbildungsthema mit Bezug zu Gesundheitsförderung oder
Stressmanagement,
3. einer schriftlichen Abschlussarbeit
(2) Die praktische Prüfungslehrprobe sowie der Kurzvortrag sind erfolgreich zu absolvieren, bevor
die Zulassung zur schriftlichen Prüfung erfolgt.
(3) Alle Prüfungsteile müssen bestanden sein.
(4) Die Bewertung der praktischen Prüfungslehrprobe und des Kurzvortrags erfolgt anhand
standardisierter Bewertungsbögen (Anlagen 4 und 5).
(5) Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage festgelegter und dokumentierter Bewertungskriterien
beurteilt.
9.3 Bestehen der Prüfung
(1) Die Abschlussprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht
werden.
(2) Alle Prüfungsteile (schriftlich, praktisch, mündlich/Lehrprobe) müssen absolviert und mindestens
mit „ausreichend“ bzw. der in den Bewertungsbögen festgelegten Mindestpunktzahl bewertet sein.
(3) Die Gewichtung der Prüfungsteile ist in den Bewertungsbögen und der Prüfungsrichtlinie
geregelt.
9.4 Wiederholung
(1) Nicht bestandene Prüfungsteile können innerhalb von maximal 3 Jahren nach dem ersten
Prüfungsversuch wiederholt werden.
(2) Umfang und Form der Wiederholungsprüfungen richten sich nach der jeweils gültigen
Prüfungsrichtlinie.
§ 10 Anwesenheit und Fehlzeiten
(1) Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Mindestanwesenheit von 85 % der
ausgewiesenen Präsenzstunden nachzuweisen.
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3(2) Fehlzeiten bis zu maximal 15 % der Gesamtstunden sind durch dokumentierte Nachholtermine
oder gleichwertige Ersatzleistungen vollständig zu kompensieren. Art und Umfang der
Ersatzleistungen werden von der Ausbildungsleitung festgelegt.
(3) Die Ersatzleistungen müssen vor der Zulassung zur Abschlussprüfung vollständig erbracht sein.
(4) Wird die zulässige Fehlzeit von 15 % überschritten, ist eine Zulassung zur Abschlussprüfung nicht
möglich. In diesem Fall kann die Ausbildung in einem späteren Ausbildungsdurchgang fortgesetzt
oder wiederholt werden.
(5) Die Anwesenheit sowie sämtliche Ersatzleistungen werden verbindlich dokumentiert.
§ 11 Prüfungsausschuss
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus der Schulleitung (Vorsitz) und einer/einem Dozent*in des
Ausbildungsteams. Die Bewertung der praktischen und mündlichen Prüfung erfolgt auf Basis der
Bewertungsbögen und Prüfungsdokumentation.
(2) Der Prüfungsausschuss besteht aus der Schulleitung (Vorsitz) und mindestens einer/einem
weiteren fachlich qualifizierten Dozent*in des Ausbildungsteams.
(3) Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt auf Grundlage standardisierter Bewertungsbögen.
(4) Die Prüfer*innen bewerten unabhängig voneinander.
§ 12 Abschluss und Zertifizierung
(1) Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat über 480 Zeitstunden ausgestellt.
(2) Das Zernfikat weist die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung mit einem Umfang von 480
Zeitstunden aus und trägt die Bezeichnung „Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga (Yogaschule
Kleinmachnow)“
(3) Bei Vorliegen einer geeigneten Grundqualifikation erfüllt die Ausbildung die Anforderungen der
ZPP zur Anerkennung von Präventionskursen.
§ 13 Inkrafttreten und Änderungen
(1) Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung tritt mit Unterzeichnung durch die Institutsleitung in
Kraft.
(2) Sie gilt für alle Ausbildungsgänge ab dem oben genannten Gültigkeitsdatum.
(3) Änderungen bedürfen der Schriftform und werden in der Versionierung dokumentiert.
Anlagen
• Anlage 1: ZPP-Erreichungsmatrix (Kompetenzbereiche, Inhalte, Stunden)
• Anlage 2: Curriculum
• Anlage 3: Dozent*innenqualifikationen
• Anlage 4: Bewertungsbogen praktische Prüfungsstunde
• Anlage 5: Bewertungsbogen Kurzvortrag
Version Datum Unterschrift
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4ANLAGE 1 AUSBIDLUNGSCURRICULUM
Ausbildungscurriculum
der Yogaschule Kleinmachnow I AusbildungsinsNtut & Studio
Insgesamt 480 Zeitstunden / 16 ECTS-Punkte
„Die VermiBlung der im LeiEaden PrävenHon genannten fachwissenschaNlichen Kompetenzen, wie Medizin,
Pädagogik, Psychologie, Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht und Forschungsmethoden, erfolgt durch
Fachpersonal, das über entsprechende Berufs- oder Studienabschlüsse verfügt.“
HATHA YOGA
Fachwissenschaftliche Kompetenz
1. Pädagogik, Psychologie (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
o Grundlagen der Didaktik und Methodik, motivationales Handeln, psychologische und pädagogische
Grundlagen menschlichen Erlebens und Verhaltens (Lernen, soziale Prozesse), der Instruktion und
Schulung
o Vermittlungstechniken in Theorie und Praxis
o Grundlegende Aspekte von Stresserleben in Bezug auf die Didaktik
o Transtheoretisches Modell der Verhaltensänderung
o Grundsätzliche Aspekte von Edukation im Kontext von Erkrankungen
2. Philosophie und Geschichte des Yoga (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
o Philosophische und historische Quellen und Bezüge des Yoga, insbesondere relevanter historischer
Yogatexte
o Ethik: Yama und Niyama
o Wesentliche Schulen und Zweige der Yoga-Geschichte
o Einbettung in die Traditionelle indische Medizin, Aspekte des Ayurveda
3. Naturwissenschaftlich-medizinische Grundlagen (≥ 60 Stunden oder 2 ECTS-Punkte)
o Anatomie und Physiologie (Grundkenntnisse, u.a. Bewegungsapparat mit Gelenken, Funktionsketten,
Faszien, Neuroendokrinologie, Psychoimmunologie, Atemmechanik, Herz-Kreislauf-Regulation)
o Weitere wesentliche Organsysteme (Verdauung, Niere, Nervensystem inkl. Sinnesorgane)
o Gesunde Funktionsweise und ausgewählte stress-induzierte Krankheitsbilder (insbesondere stark
prävalente chronische Erkrankungen einschl. chronischer Schmerzsyndrome)
o Physiologische, neurobiologische und psychologische Erklärungsmodelle (Faszien,
Bewegungskoordination, Atemkoordination, sensorisches Lernen)
o Neurobiologie von Meditation
o Konzept der Mind-Body-Medizin und Relaxation Response
o Biopsychosoziales Modell einschließlich Salutogenese
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54. Medizin (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
o Aktueller Stand der Grundlagen- und klinischen Forschung zu Yoga, einschl. Asana, Pranayama und
Meditation
o Relevante Aspekte aus dem psychologischen, neurowissenschaftlichen und sportmedizinischen Bereich
Fachpraktische Kompetenz
5. Yoga Praxis (≥ 270 Stunden oder 9 ECTS-Punkte ausschließlich in Präsenz)
o Yoga-Praxis bezüglich Asana, Pranayama, Meditation mit vertiefter Selbsterfahrung (strukturierte
Selbstreflexion zum Thema Hatha Yoga im Rahmen des Programms) und Schulung in Anleitung und
Beratung. Hierbei zunächst generelle Kenntnisse und Praxis zu den drei Bereichen sowie Kompetenz
des Yoga für Gesunde
o Vermittlung der wesentlichen Asanas in Theorie und Praxis (ggf. Verwendung von Hilfsmitteln) sowie
ihrer möglichen spezifischen Wirkungen, möglichen Verletzungsrisiken, Hauptwirkungen und
Kontraindikationen
o Wesentliche Techniken des Pranayama mit spezifischen Wirkungen, möglichen Nebenwirkungen,
Kontraindikationen
o Wesentliche Meditationstechniken mit Hauptwirkungen, möglichen Nebenwirkungen und
Kontraindikationen
o Mögliche Interaktionen und Synergien mit anderen Techniken der Entspannung, Spannungsregulation,
Bewegung
o Aspekte von und Interaktion mit Ernährung
o Spezifische Aspekte hinsichtlich verschiedener Lebenslagen von Teilnehmenden (z. B. Schwangerschaft,
Alter)
o Yogapraxis (Asana, Pranayama, Meditation) bei gesundheitlichen Einschränkungen und häufigen
Beschwerdebildern
o Kenntnisse häufiger Beschwerdebilder, wie z. B.
- chronische Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen
- Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises (autoimmunbedingt, verschleißbedingt,
Stoffwechselstörungen mit rheumatischen Beschwerden, rheumatische Beschwerdebilder im
Bereich der Muskulatur und Sehnen, chronische Knochenerkrankungen)
- chronische neurologische Erkrankungen (Migräne, Multiple Sklerose, Mb. Parkinson)
- Fatigue bei Krebserkrankungen
- Bluthochdruck
- Herzkreislauferkrankungen
- chronische Beeinträchtigungen des Atmungssystems z. B. Asthma bronchiale
- chronische Darmerkrankungen
- chronische Augenerkrankungen
o Kenntnisse über Schmerzmechanismen und unterschiedliche Schmerzformen (akut, rezidivierend,
chronisch)
o Kenntnisse spezifischer Wirkungen von Asana, Pranayama und Meditation und deren
Kontraindikationen in Bezug auf häufige Beschwerdebilder
o Anleitung und Beratung unter Berücksichtigung funktioneller Auffälligkeiten und
Bewegungsbeeinträchtigungen sowie individuelle Anpassung an die Möglichkeiten und Bedürfnisse
o Strukturierte Einweisung in Programmkonzepte für Präventionsangebote mit anfängertauglichen
Übungen, die für jeden Teilnehmenden ohne gesundheitliches Risiko und ohne Vorerfahrung erlernbar
sind.
Fachübergreifende Kompetenz
6. Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention (≥ 30 Stunden oder 1 ECTS-Punkt)
▪ Strategien und Handlungsfelder der Gesundheitsförderung
▪ Konzepte von Gesundheit und Krankheit
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Ausbildung zum/zur Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga
6ANLAGE 2 Erreichungsmatrix der ZPP Inhalte
Nr. Bereich Themen (Kurzfassung) 1 Pädagogik, Psychologie
Didaktik und Methodik, Lern- und
Sozialpsychologie, motivierendes Handeln,
Vermittlung, Stress und Verhalten,
Verhaltensänderung, Edukation
2 Philosophie und Geschichte
des Yoga
Yogageschichte, zentrale Yogatexte, Ethik (Yama,
Niyama), Yoga im Kontext von Ayurveda 3 Naturwissenschaftlich-
medizinische Grundlagen
Anatomie und Physiologie, relevante
Organsysteme, stressbedingte Erkrankungen,
Konzepte der Mind-Body-Medizin und
Salutogenese
4 Medizin
Forschung zu Yoga (Asana, Pranayama,
Meditation), psychologische,
neurowissenschaftliche und sportmedizinische
Aspekte
Nr. Bereich Themen (Kurzfassung) 5 Yoga
Praxis
Asana, Pranayama, Meditation, vertiefte Selbsterfahrung,
Anwendung bei häufigen Beschwerdebildern, individuelle Anpassung
der Praxis
Nr. Bereich Themen (Kurzfassung) 6 Gesundheitsförderung und
Prävention
Strategien und Handlungsfelder, Gesundheits-
und Krankheitskonzepte Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Yogaschule Kleinmachnow I Ausbildungsins:tut & Studio
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Stunden
30
60
60
30
Stunden
270
Stunden
30
7ANLAGE 3 DOZENT*INNEN-QUALIFIKATiONEN
Die nachfolgend dargestellte Dozente*innen-Qualifikationen sind für die Yoga-Ausbildungen verbindlich
Disziplinen Anforderungen
Hatha-Yoga Meditation Medizinische Grundlagen Psychologie und Stressmanagement Geschichte, Philosophie & Quellentexte Unterrichtsgestaltung Berufskunde Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Eine mindestens 5-jährige Hatha-Yoga-Lehrerfahrung
Eine regelmäßige Yoga-Praxis von mindestens 8 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE und
eine Meditationslehrer-Ausbildung
Eine mindestens 5-jährige Lehrerfahrung im Bereich Meditation und
Achtsamkeit
Eine regelmäßige Meditations-Praxis von mindestens 8 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Eine medizinische, sportwissenschaftliche oder
physiotherapeutische (o.ä.) Berufsausbildung mit mehrjähriger Lehr-
oder Berufserfahrung
Eine regelmäßige Yoga-Praxis von mindestens 3 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Eine pädagogische oder psychologische Berufsausbildung, eine
Berufsausbildung mit psychotherapeutischer- Coaching- (o.ä.)
Weiterbildung oder eine Stressmanagement-Trainer Ausbildung.
Eine regelmäßige Yoga-Praxis von mindestens 3 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Eine mehrjährige Lehrerfahrung in Yogaphilosophie oder ein
Studienabschluss in Indologie, Philosophie, Pädagogik, Lehramt o.ä.
Eine regelmäßige Yoga-Praxis von mindestens 3 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Eine mindestens 5-jährige Hatha-Yoga-Lehrerfahrung
Eine pädagogische Berufsausbildung
Eine regelmäßige Yoga-Praxis von mindestens 8 Jahren
Eine mindestens 2-jährige Yogalehrer-Ausbildung mit 500 UE
Ein abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung
Eine mehrjährige selbständige Berufstätigkeit als Studioleitung einer
Yogaschule
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8ANLAGE 4 FEEDBACKBOGEN – PRAKTISCHE PRÜFUNG
Yogalehrer*in-Ausbildung Klassisches Hatha Yoga
Prüfungsteilnehmer*in: _______________________________ Datum: ____________
Kriterien: ☆ (sehr gut) ✓ (bestanden) − (nicht bestanden)
I. INHALTLICHER AUFBAU
□ Sinnvoller Stundenautau und Zeiteinteilung
□ Klare Umsetzung des Stundenthemas
□ Verbindung Theorie–Praxis
□ Zentrierung/Meditanver Einsneg
□ Aufwärmen (inkl. Sonnengruß)
□ Alle Haltungsgruppen (Umkehr-, Vorwärts-, Rück-, Dreh-, Gleichgewichts-, Kraustellungen)
□ Haupveil mit Peak Pose/Plateau
□ Ausgleich, Vernefung, Cool-down
□ Tiefenentspannung und Abschluss
II. UNTERRICHTSTECHNIK
□ Unterstützende, präzise Anweisungen (Körperhaltung, Atmung, Konzentranon, Wirkungen)
□ Balance zwischen Anspannung - Entspannen - Nachspüren
□ Geeigneter Einsatz von Hilfsmiveln
□ Verbal/nonverbal, individuell/Gruppe, Hands-On-Hilfestellungen
III. LEHRER*INNEN-KOMPETENZ
□ Klarheit und Detailliertheit der Ansagen
□ Geeignete Lautstärke, flüssige Sprache
□ Persönliche Präsenz: Ruhe, Souveränität, Begeisterung
□ Schüler*innenkontakt und Bewegung im Raum
□ Reaknon auf Unvorhergesehenes
Prüfung: ☐ BESTANDEN ☐ NICHT BESTANDEN GESAMTEINDRUCK:
___________________________
____________________Ausbildungsleitung: _____________________ Datum: ___________
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Ausbildung zum/zur Yogalehrer*in im Klassischen Hatha Yoga
9ANLAGE 5 FEEDBACKBOGEN – MÜNDLICHE PRÄSENTATION (STRESSMANAGEMENT)
Yogalehrer*in-Ausbildung Klassisches Hatha Yoga
Prüfungsteilnehmer*in: _____________________ Datum: _____________
Thema:
_____________________________________________________________
Kriterien: ☆ (sehr gut) ✓ (bestanden) − (nicht bestanden)
I. INHALT & STRUKTUR
□ Sachlich schlüssig, keine Fehler
□ Klar erkennbarer Autau (Roter Faden)
□ Angemessene Gewichtung (wichng/nicht wichng)
□ Zielgerichtet, alltagsrelevant
□ Yoga-Bezug erkennbar
□ Hilfreich für Zuhörer*innen
II. PRÄSENTATIONSTECHNIK
□ Verständliche Sprache (Wortwahl, Satzbau)
□ Deutliche, modulierte Sprechweise (Lautstärke, Tempo)
□ Gute Pausentechnik
□ Blickkontakt, freies Sprechen
□ Unterstützende Gesnk/Mimik/Körpersprache
□ Geeignete Visualisierung (falls verwendet)
III. WIRKUNG
□ Kreanve, spannende Elemente
□ Zuhörer*innen werden erreicht/begeistert
□ Lebendige, unterstützende Körpersprache
Prüfung: ☐ BESTANDEN ☐ NICHT BESTANDEN GESAMTEINDRUCK: ____________________
Ausbildungsleitung: _____________________ Datum: __________
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10
Ziel der Info-Veranstaltung
Ihr
- bekommt Antworten auf eure Fragen.
- seid anschließend gut informiert.
- wisst ob die Ausbildung richtig für euch ist.
Themen, die wir ansprechen
Ihr erfahrt
- die Inhalte und Schwerpunkte der Ausbildung / die Zertifizierungsmöglichkeiten.
- dass die Yogalehrer*innen-Ausbildung eine Zeit für dich ist / oder sogar ein Ausstieg aus dem Hamsterrad.
- wie eine Yoga-Ausbildung die Möglichkeit zur Selbstentwicklung eröffnet / auch wenn du später nicht unterrichtest.
Hier ist ein PDF verlinkt.
Ich freue mich, wenn du dabei sein kannst.
Bettina
